# Anleitung für Pascal und Johannes — Dokumente, Fassungen, Regeln

*<https://baudit.blackforigin.de/> · Die laufende Fassung steht im Kopf der Anwendung
und im Änderungsprotokoll — hier steht sie bewusst nicht: eine Versionsnummer an zwei
Stellen ist an einer davon irgendwann falsch.*

*Diese Anleitung steht in der Anwendung unter dem Reiter **Anleitung** und lässt sich
dort herunterladen. Sie wird mit der Anwendung ausgeliefert — was hier steht, gehört
zur laufenden Version.*

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## Damit die Prüfung rechnet: was von euch gebraucht wird

Die Anwendung prüft nichts von allein. Sie wartet an fünf Stellen auf eine
Entscheidung, und jede davon hat einen Grund.

**Die verbindliche Liste steht nicht hier, sondern in der Anwendung.** Im Reiter
*Anleitung* öffnet der Knopf **„Was noch zu tun ist“** eine Aufstellung, die bei jedem
Aufruf neu gerechnet wird — aus den Regelständen, den Freigaben und der Datenlage der
Fälle. Sie nennt je Punkt, wer entscheidet, was zu tun ist, wo es steht und **was es
bewirkt**.

Dass die Liste dort und nicht in diesem Text steht, ist Absicht. Eine getippte
Aufstellung wäre nach der nächsten Fassung falsch, und es fiele niemandem auf — genau
die Fehlerart, gegen die der Rest der Anwendung gebaut ist. Erledigte Punkte bleiben
übrigens stehen und werden als erledigt gekennzeichnet: ein verschwundener Punkt ließe
sich nicht von einem unterscheiden, den es nie gab.

Was dort stehen wird, und warum:

| | Was | Warum es ohne euch nicht geht |
|---|---|---|
| **1** | **Regeln auf `entwicklung` setzen** (Reiter *Regeln*, im Stapel) | Eine Regel auf `offen` rechnet nicht mit. Steht ein ganzer Katalog auf `offen`, meldet der Prüfschritt `KEINE_BENUTZBARE_REGEL` — und das sieht in der Auswertung aus wie „nichts gefunden“. `entwicklung` setzt ihr allein, ohne zweites Augenpaar; jeder Befund trägt dann den Vermerk, dass die Regel noch keine Feststellung trägt. |
| **2** | **Einordnung freigeben** (Reiter *Eingang* → Freigabe im Stapel) | Die Freigabe sagt „richtig eingeordnet", nicht „inhaltlich geprüft“. Sie ist die einzige Stelle, an der eine systematisch falsche Einordnungsregel auffällt — im eigenen Bestand waren das 42 von 179 automatisch gesetzten Urhebern. Gleichartige Dokumente entscheidet ihr je Regel in einem Zug, an einer Stichprobe. |
| **3** | **Untertypen setzen, die ein Prüfschritt braucht** (Reiter *Dokumente*) | Ein Schritt sucht nach dem Untertyp im Sidecar, nicht nach dem Dateinamen. Fehlt er, meldet der Schritt „nicht prüfbar“ — auch wenn die Datei längst im Bestand liegt. Die Liste nennt genau die Untertypen, auf die ein Schritt wartet. |
| **4** | **Gewerk je Fallakte** (Reiter *Ablage* → Fallakte) | Das Gewerk hängt an der Akte und vererbt sich an alle Dokumente des Falls. Ohne Gewerk ist nicht bestimmt, welche ATV der VOB/C gilt — und damit auch nicht, welche Regel zu messen ist. |
| **5** | **Fassungen und Dubletten entscheiden** (Reiter *Fassungen*) | Solange offen ist, welche Fassung einer Norm gilt, kann eine Prüfung gegen die falsche Ausgabe messen. Das fällt nirgends auf. |

Reihenfolge: **1 vor allem anderen**, weil ohne benutzbare Regeln kein Prüflauf etwas
ergibt. **4 vor 2**, weil die Dokumente ihr Gewerk von der Akte erben und eine
Freigabe vor der Vererbung die halbe Auskunft festschreibt.

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## Was als Erstes ansteht

**Vier Entscheidungen zum Fallzuschnitt — vor allem anderen.**

Fallzuschnitt heißt: wo fängt ein Fall an und wo hört er auf. Nicht *was steht in
diesem Fall drin*, sondern *ist das überhaupt ein Fall, und ist es einer oder zwei*.

Das gehört vor die Gewerke-Freigabe, weil das Gewerk an der **Fallakte** hängt und
von dort an alle Dokumente des Falls vererbt wird. Wer ein Bauvorhaben unter zwei
Projektcodes führt und beide freigibt, hat dieselbe Aussage an zwei Stellen — und
wer sie später berichtigt, findet nur eine davon.

| Frage | betrifft | zu entscheiden |
|---|---|---|
| Ein Bauvorhaben oder zwei? | FALL-2016-VS und FALL-2017-01 | dasselbe Vertrags-LV, identische Auftragssumme, identische Ordnungszahlen — zusammenführen, oder aufschreiben, was die beiden trennt |
| Pläne als eigener Fall? | FALL-2018-02 | fünf Blätter, die nach Schriftfeld und Bauteilkürzeln zum Bauvorhaben von FALL-2018-01 gehören. Geht der Fall darin auf, entfällt sein Code |
| Sammelmappe oder Baumaßnahme? | FALL-2023-02, FALL-2026-01 | keine Bauvorhaben, sondern Mappen mit Unterlagen aus mehreren fremden Projekten. Eine Akte mit acht Gewerken lädt bei jeder Prüfung acht Regelwerke. Alternative: Gewerk je Unterordner am Dokument, in der Akte `GEWERKEUEBERGREIFEND` |
| Doppelführung | FALL-2023-02 gegen FALL-2023-01 und FALL-2026-01 | gleiche Rechnungsnummern, gleiche Dateien — offenbar dieselben Vorgänge einmal im Klartext und einmal geschwärzt. Welche Fassung führt? |

Zusammen etwa eine halbe Stunde. Danach die **zehn Gewerke-Vorschläge** freigeben:
im Reiter *Dokumente* ein beliebiges Blatt des Falls öffnen, darüber steht die Leiste
*Fallakte* mit Vorschlag, Herleitung, Fundstellen und offenen Fragen — **prüfen und
freigeben** übernimmt ihn, **anpassen** legt ihn in die Bearbeitung. Nach dem Speichern
rechnet die Anwendung die Dokumente dieses Falls sofort nach.

Herleitung mit allen Fundstellen: `baudit-pruefung/gewerke_vorschlag.md`,
Übersicht und Reihenfolge: `Baudit-Uebergabe-Gewerke.md`.

Daneben liegen **acht Fassungsentscheidungen** im Reiter *Fassungen* — vier
VHB-Doppeldownloads und vier Handbuchkopien.

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## Worum es geht

Die Wissensbasis beantwortet später Fragen wie „darf diese Position gekürzt werden".
Sie kann das nur, wenn zu jeder Antwort ein Beleg gehört — ein Paragraf, eine
ATV-Ziffer, ein Urteil. Eure Arbeit ist es, jedem Dokument die Angaben mitzugeben, mit
denen sich dieser Beleg später wiederfinden und zitieren lässt.

Das sind **fünf Felder pro Dokument.** Nicht neunzig. Alles andere ist entweder schon
ausgefüllt, wird berechnet oder ist optional.

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## Der schnellste Weg durch den Stapel

### 1. Arbeitsvorrat reservieren

Reiter **Dokumente** → oben in der Leiste eine Menge reservieren (z. B. 50). Diese
Dokumente gehören dann euch: der jeweils andere sieht sie als vergeben und greift nicht
hinein. Über **„nur meine Prüfliste"** blendet ihr alles andere aus.

Darüber liegt die **Filterleiste**: Kennzeichen zum Anklicken statt Auswahlfelder, jedes
mit seiner Zahl. Die Zahl an einem Kennzeichen rechnet mit **allen anderen Filtern außer
dem eigenen** — sie sagt also, wie viele Treffer ihr nach dem Klick habt, nicht wie viele
es insgesamt gäbe. Die Gate-Kennzeichen (*Gewerk fehlt*, *Urheber fehlt*, *Untertyp
fehlt* …) sind einzeln aufgeschlüsselt, nicht zu einer Zahl verrechnet: so seht ihr, was
konkret fehlt, statt nur *dass* etwas fehlt.

Reserviert lieber zweimal 50 als einmal 200 — reservierte Dokumente, die tagelang
liegen, blockieren nur.

### 2. Die Reihenfolge nicht selbst wählen

Die Liste ist auf **Arbeitsreihenfolge** vorsortiert. Diese Reihenfolge ist keine
Kosmetik, sie spart echte Zeit:

| Stufe | Was das heißt | Warum sie dort steht |
|---|---|---|
| **schnell fertig** | höchstens ein Gate offen | Ein Blick, ein Feld, erledigt. Zwanzig davon macht man in einer halben Stunde. |
| **Beleg — vorklassifiziert** | Recht, Norm, Leitlinie mit belastbarem Vorschlag | Diese Dokumente tragen später die Feststellungen. Ohne sie prüft die Anwendung gar nichts. |
| **Beleg** | Beleg-Collection, es fehlt mehr | Gleiche Bedeutung, mehr Aufwand. |
| **Werkstatt** | Sekundärliteratur, Hauswissen | Nützlich, aber nichts hängt daran. |
| **Fall** | Falldokument | Braucht zusätzlich die Anonymisierung, also einen zweiten Durchgang. |
| **unklar** | kein Typ, keine Collection | Hier ist Nachdenken nötig, nicht Abarbeiten. |

Von oben nach unten durcharbeiten. Was unklar ist, bleibt liegen und wird gesammelt —
zehn schwierige Fälle am Stück zu besprechen ist schneller als zehnmal mittendrin
zu stocken.

### 3. Ein Dokument, eine Spalte

Klick auf die Zeile öffnet rechts die Detailspalte. Dort steht alles: Vorschau,
Vorklassifizierung mit Begründung, offene Gates, die Felder. Für den Volltext mit Suche
gibt es den **Lesemodus**.

Der Lesemodus hat zwei Reiter: **Dokument** zeigt die Datei, **Text** den durchsuchbaren
Fließtext. Seit 0.43.0 kann „Dokument" mehr als PDF und Bild:

| Datei | was der Reiter „Dokument" zeigt |
|---|---|
| `.pdf`, `.jpg`, `.png` | die Datei selbst im Browser |
| `.docx` | das Dokument mit Überschriften, **Tabellen**, Listen und Abbildungen |
| `.doc` (Word 97–2003) | den Text; die alte Fassung gibt keine Formatierung her |
| `.xlsx`, `.xlsm`, `.xls` | die Mappe mit Blattreitern, Spalten A–Z, Zeilennummern, verbundenen Zellen und richtig formatierten Zahlen und Datumsangaben |
| `.zip` | das Inhaltsverzeichnis des Archivs |
| GAEB (`.p83`, `.d83`, …) | die Positionen als Tabelle |

**Was keine Ansicht hat, sagt warum.** `.xlsb`, `.mpp` (MS Project), `.dwg` (CAD),
`.rpz` und `.tif` stehen ohne Leser da — die Ansicht nennt das Format, den Grund und
den üblichen Weg (meist: einen PDF-Auszug daneben legen). Eine leere Fläche ohne
Erklärung gibt es nicht mehr: wenn dort nichts steht, ist das Dokument wirklich leer.

Zwei Dinge sind bewusst nicht Teil der Ansicht: **Kopf- und Fußzeilen, Fußnoten und
Kommentare** einer Worddatei, und **Formeln** einer Tabellenmappe — gezeigt wird ihr
zuletzt gerechnetes Ergebnis. Für die Prüfung zählt ohnehin das Original; der Knopf
**herunterladen** oben rechts gibt es jederzeit heraus.

### 3b. Was die Liste in der Vorgabe nicht zeigt

Seit 0.44.1 hat die Liste eine Spalte **Vorbehalt** und eine Filterzeile dazu.
Die Vorgabe steht auf **ohne Vorbehalt**: Dokumente mit einem offenen Vorbehalt
— aktuell 44 mit Lizenzvorbehalt — stehen nicht in der Arbeitsliste, weil sie
einen eigenen Freigabeweg bekommen.

Ausgeblendet heißt nicht verschwunden. Die Filterzeile zeigt, wie viele es sind,
und die Trefferzeile sagt es noch einmal: *„2 Treffer von 3 · 1 unter Vorbehalt
ausgeblendet"* — der Satz ist ein Knopf und holt sie zurück. `alle` zeigt beide
zusammen.

### 4. Speichern und freigeben

**speichern** sichert den Zwischenstand. **speichern & freigeben** schließt das Dokument
ab — es verschwindet aus der Prüfliste und gilt als klassifiziert. Beides mit Namen und
Zeitstempel im Sidecar.

Sind mehrere Dokumente gleichartig, geht es über die **Stapelauswahl**: ankreuzen, Felder
einmal setzen, gemeinsam freigeben.

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## Die fünf Felder

In der Maske erkennt ihr sie an den Zeichen hinter dem Feldnamen:

**<span style="color:#c0392b">*</span> roter Stern** — ohne dieses Feld ist keine
Freigabe möglich. Das ist ein Gate.

**<span style="color:#2563eb">+</span> blaues Plus** — kein Gate, ändert aber, was die
Prüfung mit dem Dokument macht. Wenn ihr es leicht ausfüllen könnt, tut es.

| Feld | Was hineingehört |
|---|---|
| **Titel** * | Ein sprechender Titel, nicht der Dateiname. „VOB/B 2016, nichtamtliche Fassung" statt „VOB-B_2016_naF.pdf". |
| **Typ / Untertyp** * | Die wichtigste Entscheidung — sie steuert alles andere. Siehe unten. |
| **Dokumentdatum** * | Bei Normen das Ausgabedatum, bei Gesetzen das Ausfertigungsdatum. `2014`, `2014-05` und `01.05.2014` sind alle erlaubt — schreibt nur so genau, wie das Dokument es hergibt. Ein erfundener Tag ist schlimmer als ein fehlender. |
| **Urheber** * | Wer es herausgegeben hat: `gesetzgeber`, `normungsgremium`, `gericht`, `anwalt`, `verband`, `verlag_dritter`, `pruefer_baudit` (= wir). |
| **Ausgabe** * | Nur bei Norm und Recht (Quellenklasse 2 und 3). Die Fassung, auf die man sich beruft: „2019-09" oder bei Gesetzen das Datum der letzten Änderung. |

Bei **Falldokumenten** kommen zwei Gates dazu: `projektcode` und `gewerk`.

Den **Projektcode** vergibt die Anwendung je Fallordner, ihr müsst nichts tun.

Das **Gewerk** steht nicht am Blatt, sondern in der **Fallakte** — es gilt für das
Bauvorhaben, nicht für die einzelne Seite. Öffnet ein Dokument eines Falls, dann steht
darüber die Leiste *Fallakte <PROJEKTCODE>*. Was dort eingetragen ist, erben alle
Dokumente dieses Falls, die selbst keines tragen; ein Gerüstnachtrag in einem Rohbaufall
darf abweichen, und seine eigene Angabe schlägt die Akte. Eine Freigabe in dieser Leiste
schließt das Gate für Hunderte Blätter auf einmal.

Die **Anonymisierung** ist **kein Freigabe-Gate**. Sie erscheint als Warnung und hält den
**Export** zurück, bis sie auf `nicht_erforderlich`, `sichtgeprueft` oder `freigegeben`
steht. Klassifizieren, Prüfen und Freigeben laufen davon unberührt weiter — gesperrt wird
erst, was den Rechner verlässt. (Bis 10.09.2026 blockierte sie die Freigabe und hielt
damit die Einordnung auf, die mit der Vertraulichkeit gar nichts zu tun hat.)

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## Typ und Untertyp — die eine Entscheidung, die zählt

Aus Typ und Untertyp folgen automatisch: Quellenklasse, Zielcollection, Prüfstufe,
Lizenz und Zitierfähigkeit. Wenn diese Entscheidung stimmt, stimmt der Rest von selbst.

Die Leitfrage ist nicht „worum geht es", sondern: **darf sich eine Kürzung darauf
berufen?**

### Ja — Beleg-Collections

| Typ | Beispiele | Collection |
|---|---|---|
| **recht** | BGB, UStG, Urteile, Beschlüsse | `baudit_recht` |
| **norm** | VOB/A, VOB/B, ATV DIN 18299 ff., DIN 18202 | `baudit_norm` |
| **leitlinie** | STLB, VHB, REB, AHO-Hefte, GEFMA, Prüfungshinweise der Rechnungshöfe | `baudit_leitlinie` |

Leitlinien sind weder Gesetz noch DIN, aber anerkannter Stand der Praxis — zitierfähig
mit Fundstelle.

### Nein — Werkstatt-Collections

| Typ | Beispiele | Collection |
|---|---|---|
| **fachpublikation** | Fachbücher, Artikel, Kommentare, „VOB im Bild" | `baudit_sekundaerliteratur` |
| **hauswissen** | unsere Notizen, Interviews, Musterbeschreibungen, Gewerkeprofile | `baudit_hauswissen` |

Diese zeigen, **wo man hinsieht**. Sie tragen keine Feststellung und werden beim Prüfen
gar nicht abgefragt — sie sind Rohstoff für die Regelmatrix.

Das gilt ausdrücklich auch für unser eigenes Wissen. „Wir wissen aus Erfahrung, dass hier
gern überhöht wird" ist kein Beleg. Ein Muster von dort führt zum Hinsehen; die Kürzung
braucht dann die ATV-Stelle oder das Urteil.

### Die drei häufigsten Verwechslungen

**Kommentar zur Norm ist keine Norm.** „VOB im Bild" erklärt die VOB, es *ist* nicht die
VOB. Typ `fachpublikation`, nicht `norm`. Die Anwendung blockiert das inzwischen — sie
lässt Quellenklasse 6 in keine Beleg-Collection.

**Gesetz ist Recht, nicht Norm.** Auch wenn es im selben Ordner liegt: BGB, GEG und LBO
gehen nach `baudit_recht`.

**Prüfmuster sind keine Quelle.** Eine Beobachtung mit Schwelle — „Nachtrags-EP über
Faktor X" — gehört in den Musterkatalog, nicht in die Wissensbasis. Das Dokument, in dem
sie beschrieben ist, ist `hauswissen`.

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## Was ihr *nicht* ausfüllen müsst

Diese Felder sind gefüllt, bevor ihr das Dokument öffnet:

| | |
|---|---|
| **Zielcollection, Quellenklasse, Prüfstufe, Phase, Doc-Type, KG** | folgen aus Typ und Untertyp |
| **Vorbehalt** | steht am Dokument, wenn die Nutzungsrechte offen sind |
| **Verwertbarkeit** | wird gemessen, nicht geschätzt — `pdftotext` sagt, ob eine Textebene da ist |
| **Lizenz und „wörtlich nach außen"** | folgen aus Typ und Urheber |
| **Seitenzahl, Sprache** | werden aus der Datei gelesen |
| **Titel, Datum, Ausgabe, Urheber** | teilweise aus dem Dokument gelesen — siehe unten |
| **Projektcode** | wird für alle Falldokumente eines Ordners auf einmal vergeben |

**Die Zielcollection lässt sich nicht von Hand setzen** — genauer: es hält nicht. Sie wird
bei jedem Speichern aus Typ und Untertyp neu gerechnet und überschreibt, was im Feld
steht. Wer die Collection ändern will, ändert den **Typ**; dort gehört die Entscheidung
hin, und dort lässt sie sich begründen. (Bis 09.09.2026 blieb ein einmal gesetzter Wert
stehen: eine FAQ wurde von `verwaltung` auf `leitlinie` umgestellt und lag danach immer
noch in `baudit_norm`.)

**Ein Lizenzvorbehalt ist keine Sperre.** Bei lizenzpflichtigem Material — DIN-Normen,
Verlagshandbüchern, Fachartikeln — steht am Dokument ein Vorbehalt, und `zitat_extern`
geht auf `nein`. Intern ändert das nichts: lesen, zerlegen, suchen, exportieren laufen
unverändert. Es ist eine Notiz für den Berichtsgenerator — im Kundenbericht sinngemäß
statt wörtlich. Ihr müsst dazu nichts tun und sollt das Dokument normal einordnen.

Steht in der Detailspalte ein Kasten **„Vorklassifiziert von claude"**, dann sind die
Felder vorbelegt. Darunter steht die Begründung und — wichtig — die **Herkunft** jeder
Angabe: „Seite 1: Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 15.7.2024". Ihr prüft die Angabe
gegen das Dokument, statt sie abzutippen.

**Offene Fragen** in demselben Kasten sind ernst gemeint. Steht dort „Dokumentdatum
stammt aus dem Erstellungsdatum der PDF-Datei", dann ist es das Datum der
Digitalisierung, nicht des Dokuments — bei einem Gesetz von 1896 also wertlos. Solche
Angaben gehören korrigiert.

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## Wenn etwas nicht passt

**Das Dokument gehört nicht ins Wissen.** Knopf **„nicht ins Wissen"** mit Begründung.
Es bleibt liegen, wird aber nicht zerlegt. Rückgängig geht jederzeit — beide
Entscheidungen bleiben mit Namen und Begründung am Dokument stehen.

**Ein Gate lässt sich jetzt nicht schließen, das Wissen wird aber gebraucht.** Knopf
**„unter Vorbehalt"**. Das stundet die nachholbaren Gates — fehlendes Datum, fehlender
Urheber, fehlende Ausgabe — und hält fest, was noch offen ist. Nicht stundbar sind
Dubletten und eine falsche Collection: das sind keine Zeitfragen. Die Anonymisierung
braucht keine Stundung, weil sie die Freigabe gar nicht blockiert — sie blockiert den
Export.

**Zwei Dokumente sind dasselbe.** Die Anwendung erkennt Dubletten über den Prüfwert der
Datei und markiert sie. Bei ähnlichen, nicht identischen Fassungen hilft der Reiter
**Fassungen** — siehe „Durchgang zwei" weiter unten.

**Der Text fehlt oder ist unlesbar.** `verwertbarkeit` steht dann auf `ocr_noetig` oder
`schlecht_lesbar`. Nichts tun — Schritt 8 der Strecke im Reiter *Eingang* zieht die
Textebene per OCR nach; das Ergebnis landet als neue Datei neben dem Original, das
unverändert bleibt.

**Es ist unklar.** Liegen lassen, in die Notiz schreiben, warum. Zehn unklare Fälle am
Stück zu besprechen ist schneller als zehnmal mittendrin zu stocken.

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## Was ihr auf keinen Fall tun solltet

**Eine ATV-Regel aus dem Kopf ergänzen.** Wenn der Regeltext fehlt, fehlt er. Er wird als
`REGELTEXT_FEHLT` gemeldet, mit Angabe welche ATV und welcher Abschnitt. Eine erinnerte
Regel, die in eine Kürzungsbegründung wandert, ist der teuerste Fehler, den dieses
System machen kann.

**Ein Datum erfinden, um das Gate zu schließen.** Lieber `2019` als ein erfundener
`2019-03-15`. Das Feld nimmt beides.

**Ein Dokument ohne sein Sidecar verschieben.** Die `.baudit.json` neben der Datei ist
die Wahrheit; der Kuratierstand hängt am Pfad. Zum Umsortieren gibt es einen eigenen
Knopf, der beides zusammen bewegt.

**Ein Falldokument exportieren, bevor die Anonymisierung steht.** Die Anwendung
verhindert das und nennt jedes übersprungene Dokument beim Namen. Freigeben dürft ihr
vorher — die Einordnung hat mit der Vertraulichkeit nichts zu tun; nur hinaus geht nichts.

**Ein Gewerk am einzelnen Blatt setzen, das für den ganzen Fall gilt.** Dann steht dieselbe
Aussage in Hunderten Sidecars, und wer sie berichtigt, findet nie die letzte Kopie. Solche
Angaben gehören in die Fallakte.

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## Größenordnung

Ein Wissensdokument mit belastbarer Vorklassifizierung: **eine bis drei Minuten.**
Prüfen, ob Typ und Untertyp stimmen, Datum und Ausgabe gegen das Dokument halten,
freigeben.

Eines ohne Vorklassifizierung, in einem unbekannten Gewerk: **zehn bis zwanzig Minuten.**
Das sind die, die man sammelt.

Ein Falldokument: schneller im Einzelnen, aber die Anonymisierung ist ein eigener
Durchgang.

Im Bestand liegen **rund 375 Wissensdokumente und 2.595 Falldokumente** (Stand
11.09.2026). Bei belastbarer Vorklassifizierung sind das **etwa acht bis zwölf Stunden für
den Wissenszweig** — verteilt auf zwei Personen und in Blöcken von einer Stunde deutlich
angenehmer als am Stück.

Die Falldokumente sind die größere Zahl, aber nicht die größere Arbeit: Typ, Untertyp,
Urheber und Datum sind dort weitgehend gelesen, und das Gewerk kommt aus der Fallakte.
Was bleibt, sind die Blätter, bei denen eine Ableitung eine **offene Frage** hinterlassen
hat — die stehen im Sidecar und sind über die Gate-Kennzeichen in der Filterleiste zu
finden.

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## Durchgang zwei: Fassungen klären (Reiter **Fassungen**)

Zwei Ausgaben desselben Werks in der Wissensbasis heißen: eine Suche findet zwei Regeln,
die sich widersprechen können. VOB/B 1992 und VOB/B 2016 sagen an manchen Stellen etwas
anderes — welche gilt, steht im Vertrag, nicht in der Datenbank. Deshalb muss jemand
entscheiden, welcher Stand führt.

Die Anwendung vergleicht **ganze Dokumente** und schlägt Paare vor. Jeder Vorschlag kommt
mit einer Art und mit Belegen:

| Art | Was zu tun ist |
|---|---|
| **Dublette** | Dasselbe Dokument zweimal. Eines gehört nicht in die Wissensbasis. |
| **Fassung** | Dasselbe Werk, andere Ausgabe. Hier ist zu entscheiden, welche gilt. |

Briefköpfe, Fußzeilen und Wasserzeichen werden vorher abgezogen — zwei Verträge mit
demselben Firmenkopf tauchen deshalb nicht als Paar auf.

### Worauf es beim Entscheiden ankommt

Diese neun Punkte sind aus dem ersten echten Lauf entstanden. Er meldete 44 Fassungen,
von denen die meisten keine waren; die Regeln dahinter sind seither nachgeschärft, aber
die Denkfehler bleiben dieselben.

**1. Zuerst die Prozentzahl lesen, dann alles andere.**
Der einzige Beleg, der wirklich etwas aussagt, ist **„Textähnlichkeit ohne Boilerplate"**.
Gleiche Nummer, gleicher Typ, gleiche Normbezeichnung sagen nur, dass zwei Dokumente aus
demselben Regal stammen. Bis zum 09.09.2026 reichten diese drei zusammen für einen
Fassungsvorschlag — `610_EU_mit_Losen` und `610_mit_Losen` wurden bei **5 %** gemeinsamem
Wortlaut als Fassung desselben Werks gemeldet. Unter 50 % kommt jetzt gar kein Vorschlag
mehr; darüber gilt: je näher an 100, desto sicherer ist es dasselbe Werk.

**2. Eine Normbezeichnung mit Klammerzusatz ist kein Beleg.**
Steht dort *„gleiche Normbezeichnung: VHB Bund (tragen 108 Dokumente — sagt wenig)"*, dann
benennt diese Bezeichnung ein Regal, kein Werk. `DIN 18202` ohne Zusatz benennt dagegen
genau eine Norm. Der Zusatz ist die Warnung — lest ihn.

**3. Kürzel im Dateinamen sind meist die Unterscheidung selbst, nicht Beiwerk.**
`EU`, `VS`, `MIL`, `LD`, „mit Losen", „ohne Lose", Index `A`/`B`/`D`/`F` bei Plänen: das
sind verschiedene Formblätter für verschiedene Vergabeverfahren beziehungsweise
verschiedene Planstände — **keine** Ausgaben desselben Blatts. Unterscheiden sich zwei
Dokumente nur darin, heißt die Antwort „beide behalten" oder „kein Zusammenhang", niemals
„links gilt".

**4. Hundert Prozent Textgleichheit heißt nicht automatisch Dublette.**
Trägt eines der beiden ein Datum und das andere nicht, meldet die Anwendung **Fassung**,
nicht Dublette — mit Absicht. Zu klären ist dann nicht, welche Datei weg kann, sondern
**welcher Stand gilt**. Genau so liegen die drei Prüfhandbücher in
`Neuere Fassungen 2026-09-08/` gegen ihre Gegenstücke im Elternordner.

**5. Alles unter etwa 95 %: erst vergleichen, dann entscheiden.**

> **Durchgespielt: VHB-Formblatt 234.** Der Lauf meldete `234 (2).pdf` gegen `234.pdf`
> mit 81 %, die Vergleichsansicht zeigt 94 % — kein Widerspruch, der Lauf rechnet über
> Wortfolgen, die Ansicht zählt Absätze. Für die Entscheidung zählt die Ansicht.
> **Ein einziger** Absatz von achtzehn weicht ab:
>
> *links:* „…dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
> Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt **und** alle Mitglieder als Gesamtschuldner
> haften."
> *rechts:* „…rechtsverbindlich vertritt, **zur Entgegennahme der Zahlungen mit
> befreiender Wirkung berechtigt ist** und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften."
>
> Der Zusatz ist die Empfangsvollmacht. Bei einer Arbeitsgemeinschaft ist die Frage, an
> wen mit befreiender Wirkung gezahlt werden darf, für die Abrechnung erheblich — die
> eine Fassung regelt sie, die andere lässt sie offen. Beide tragen die Fußzeile
> „VHB – Bund – Ausgabe 2017"; unterschieden hat sie erst der PDF-Änderungsstand
> (07.12.2017 mit Klausel, 29.11.2017 ohne). Dieselbe Ausgabe, zwei Stände.
>
> Bei 94 % hätte man das für eine Dublette halten und die falsche Datei wegwerfen
> können. **Genau dafür gibt es den Vergleich.**

Die Zahl allein sagt nicht, *worin* sich zwei Dokumente unterscheiden. Es können zwei
Stände sein, eine schlechter extrahierte Kopie — oder ein Absatz, an dem später eine
Feststellung hängt. Sehen, nicht schätzen.

**Und wenn ihr eine Fassung entscheidet, benennt den Unterschied in der Begründung.**
Nicht „ältere Fassung", sondern was fehlt: „Ihr fehlt die Empfangsvollmacht: in der
geltenden Fassung ist der bevollmächtigte Vertreter zusätzlich zur Entgegennahme der
Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt." Wer in zwei Jahren wissen will, warum ein
Dokument abgelehnt wurde, findet dort die Antwort statt einer Behauptung.

**6. „beide behalten" ist eine vollwertige Entscheidung, kein Ausweichen.**
Verweist ein Vertrag ausdrücklich auf die ältere Ausgabe, müssen beide bleiben. Diese
Entscheidung gehört in die Begründung, damit später niemand sie für ein Versäumnis hält.

**7. Nichts wird gelöscht.** „links gilt" **lehnt** die andere Fassung ab — mit Begründung
am Dokument („Abgelöste Fassung. Es gilt: …"), damit später niemand rätselt, warum sie
fehlt. Rückgängig geht jederzeit.

**8. Was absichtlich *nicht* in der Liste steht.**
*Falldokumente.* Dieselbe Datei unter zwei Nachträgen ist keine Dublette, sondern
Aktenführung: der Terminplan liegt unter Nachtrag 4 Index A **und** Index B, weil genau
darum gestritten wird. Wer dort eine der beiden ablehnt, zerstört die Zuordnung eines
Nachtrags zu seinem Beleg. Der Abgleich läuft deshalb nur über `wissen/`.
*Die Kategorie „verwandt".* Ähnliche Titel ohne gemeinsamen Wortlaut werden gezählt, aber
nicht abgelegt — daraus entsteht keine Entscheidung, nur eine Liste, die niemand
durchsieht.
*Fehlt ein Paar, das ihr kennt?* Sagt es Marc. Nicht selbst umbenennen oder verschieben,
um den Abgleich zu überlisten.

**9. Die Liste ist kurz. Das ist das Ergebnis, nicht ein Mangel.**
Der Lauf vom 10.09.2026 verglich **12.110 Kandidatenpaare** und legte **acht**
Entscheidungen ab: sieben Dubletten und eine echte Fassung. Zwölf weitere gelten als
*verwandt* und werden bewusst nicht vorgelegt. Wer zwölftausend Vorschläge vor sich hat,
sieht keinen davon an; acht lassen sich zu zweit in einer halben Stunde klären.

### Der Vergleich nebeneinander

Der Knopf **„nebeneinander vergleichen"** öffnet beide Dokumente in einer eigenen Ansicht:
Absatz für Absatz, Änderungen farbig markiert, gleiche Blöcke zusammengefaltet. Ein
Umschalter zeigt wahlweise alles oder nur die Unterschiede. Bei zwei Normausgaben sieht
man dort in zwei Minuten, was sich zwischen 2016 und 2019 geändert hat.

Oben steht der Stand in einem Satz: Übereinstimmung in Prozent, Zahl der Absätze links und
rechts, wie viele unverändert sind. Sind die Texte identisch, sagt die Zeile es
ausdrücklich — dann ist es keine Fassung, sondern eine Dublette.

### Diese Entscheidungen gehören zu zweit

Sie sind fachlich, nicht technisch. Welcher Stand gilt, entscheidet am Ende der Vertrag —
und die Begründung am Dokument ist das, worauf sich später eine Kürzung stützt. Ein
Vorschlag, den einer allein durchklickt, ist keine Freigabe.

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## Ausblick: Durchgang drei

### Kuratieren (Reiter **Passagen**)

Eine Passage ist der Abschnitt, der später als Chunk in der Wissensbasis landet und im
Prüfbericht als Fundstelle erscheint. Dass ein Mensch ihn gesehen hat, ist die Grenze
zwischen „durchsuchbarem Textbrei" und „belegfähiger Fundstelle".

**Passagen entstehen erst nach der Freigabe** eines Dokuments — vorher wäre es Arbeit auf
Verdacht. Ihr müsst in Durchgang eins also nichts dazu tun; der Reiter füllt sich von
selbst, sobald ihr freigegeben habt.

Beim Kuratieren geht es um drei Dinge: Ist der Abschnitt sinnvoll geschnitten oder mitten
im Satz getrennt? Steht das Wesentliche darin oder nur eine Überschrift? Und trägt er
seine Fundstelle — bei einer ATV die Ziffer, bei einem Gesetz den Paragrafen?

Wann das ansteht, sagt Marc. Erst müssen die Belege eingeordnet sein.

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## Durchgang vier: Regeln freigeben (Reiter **Regeln**)

Bis hierher habt ihr Dokumente eingeordnet. Jetzt geht es um die Regeln, nach denen
später geprüft wird — und das ist der Teil, an dem alles andere hängt. Ein Prüfbericht
darf nur feststellen, was durch eine **freigegebene** Regel gedeckt ist. Solange nichts
freigegeben ist, trägt jeder Befund den Vermerk „Freigabe steht aus" und ist damit
Arbeitsstand, kein Ergebnis.

### Wie das gedacht ist

Drei Schritte, und sie gehören strikt getrennt:

1. **Ziehen.** Ein Skript holt die Klauseln aus dem VOB-Band — Ziffer, Wortlaut,
   Abschnitt. Diese Dateien liegen unter `baudit-pruefung/` und werden bei jeder
   Verbesserung des Extraktors **neu geschrieben**.
2. **Anreichern.** Aus einer Klausel wird eine prüfbare Regel: Prüfpunkt, Befund,
   harmlose Erklärung, Nachweis, Prüfstufe. Das ist Handarbeit oder ein Vorschlag, den
   ein Mensch prüft.
3. **Freigeben.** Erst danach darf ein Befund sich auf die Regel stützen.

Anreicherung und Freigabe landen **nicht** in der gezogenen Datei, sondern daneben in
`_wissen/regeln/<name>.bewertung.json`. Sonst wäre eure Arbeit beim nächsten Extraktorlauf
weg — und zwar stillschweigend, weil die Datei danach genauso aussieht wie vorher. Es ist
dieselbe Trennung wie zwischen Dokument und Sidecar, eine Ebene tiefer.

Der Ingest nimmt **ausschließlich freigegebene Regeln**. Solange nichts freigegeben ist,
trägt jeder Befund den Vermerk „Freigabe steht aus" und ist Arbeitsstand, kein Ergebnis.

### Entwicklungsfreigabe — der Stand, auf dem gerade alles steht

Entscheidung vom 11.09.2026: **Während des Aufbaus wird nichts zurückgehalten.** Es wird
gebaut, als wäre alles lizenziert und zitierfähig — und statt etwas wegzulassen, trägt
jede Zeile ihre Kennzeichnung.

Der Regelbestand steht deshalb auf **`entwicklung`**. Das heißt:

- Die Regel ist im Bestand, wird exportiert und ist benutzbar — für Kalibrierung,
  Durchstiche und jede Art von Entwicklung.
- Sie trägt **keine Feststellung** gegenüber einem Kunden. Im Export steht das wörtlich
  drin: *„benutzbar, trägt keine Feststellung; Lizenzlage nicht geklärt, nicht wörtlich
  nach außen"*, dazu `zitat_extern: nein`.
- Der **Wortlaut geht mit.** Eine Regel ohne ihren Text lässt sich nicht gegen eine
  Position prüfen; ihn wegzulassen machte den Bestand nicht sicherer, nur unbrauchbar.
  Was nicht wörtlich nach außen darf, regelt der Berichtsgenerator über `zitat_extern` —
  an der Stelle, an der es zählt.

`freigegeben` bleibt reserviert für das, was im Vier-Augen-Prinzip geprüft ist und eine
Feststellung trägt. Eure Arbeit in diesem Durchgang ist, Einträge von `entwicklung` dorthin
zu bringen.

### Was da liegt

Neun Quellen, zusammen **602 Einträge**. Davon tragen **87 bereits einen Prüfpunkt** —
maschinell vorgeschlagen, von niemandem geprüft. Im Vier-Augen-Prinzip freigegeben ist
**keine einzige**.

| Quelle | Einträge | mit Prüfpunkt | Was es ist |
|---|---:|---:|---|
| ATV DIN 18299, Abschnitt 0 | 54 | 0 | Welche Angaben eine Leistungsbeschreibung enthalten muss — allgemein, gilt für jedes Gewerk |
| ATV DIN 18299, Abschnitte 4 und 5 | 33 | **32** | Nebenleistungen, Besondere Leistungen, Abrechnung — allgemein |
| ATV DIN 18336 Abdichtung, Abschnitt 0 | 58 | 0 | dasselbe wie 18299/0, gewerkespezifisch |
| ATV DIN 18336 Abdichtung, Abschnitte 4 und 5 | 59 | **55** | Nebenleistungen, Besondere Leistungen, Abrechnung |
| ATV DIN 18338 Dachdeckung, Abschnitte 4 und 5 | 50 | 0 | Entwurf vom 10.09.2026, noch ohne Anreicherung |
| ATV-Verzeichnis der VOB/C | 68 | — | Nummer, Titel und geltende Ausgabe aller ATV. Kein Regelinhalt: damit kann die Prüfung sagen, *welche* ATV fehlt, statt „eine ATV" |
| Regelkatalog LV-Vorfilter | 13 | — | Die Regeln, nach denen ein LV maschinell gemessen wird |

Alle Klauseln sind **maschinell aus dem VOB-Band gezogen**. Kein Mensch hat sie
angesehen. Das ist der Grund, warum es diesen Durchgang gibt.

Dazu kommen die beiden Vertrags- und Vergabetexte, die seit dem 11.09.2026 ebenfalls in
dieser Liste stehen:

| Quelle | Einträge | Was es ist |
|---|---:|---|
| VOB/B 2016 | 106 | Der Vertragstext Absatz für Absatz. Trägt Prüfstufe 2 und die Anspruchsgrundlagen der Nachtragsprüfung — § 2 Abs. 3, 5 und 6 |
| VOB/A 2019, Abschnitt 1 | 161 | Vergabebestimmungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, Prüfstufe 1 bei öffentlichen Auftraggebern |

Sie sind zugleich Beleg **und** Prüfregel: aus § 2 Abs. 3 wird die Frage „liegt eine
Mengenabweichung über 10 v. H. vor und ist der neue Preis vereinbart?". Anzureichern ist
das wie bei einer ATV-Klausel.

### Für welche Prüfstufe welche Regel

Die Prüfung läuft in vier aufeinander aufbauenden Stufen. Jede Regel nennt im Feld
**Prüfstufe**, wo sie greift; eine Regel kann in mehreren stehen.

| Stufe | Frage | Woher die Regeln kommen | Stand |
|---|---|---|---|
| **1 LV** | Ist die Leistungsbeschreibung vollständig und eindeutig? | ATV Abschnitt 0 (18299 allgemein + Gewerk-ATV), Regelkatalog LV-Vorfilter, VOB/A | 186 Einträge, davon 74 mit Prüfpunkt; dazu die 13 des LV-Vorfilters |
| **2 Vertrag** | Was ist vereinbart — Geltungsreihenfolge, Ausgabe der VOB/C, Abweichungen? | **VOB/B 2016 (106 Absätze)**, Bauvertrag selbst, einzelne ATV-Klauseln | 5 ATV-Klauseln mit Prüfpunkt, dazu der ganze VOB/B-Text ohne Anreicherung |
| **3 Nachträge** | Besteht ein Anspruch dem Grunde nach, und ist die Höhe belegt? | VOB/B § 2, ATV Abschnitt 4 (Nebenleistung oder Besondere Leistung?) | 43 Einträge mit Prüfpunkt |
| **4 Schlussrechnung** | Stimmen Mengen, Übermessung, Abzüge? | ATV Abschnitt 5 (Abrechnung), Aufmaßregeln REB | 84 Einträge mit Prüfpunkt — die am besten versorgte Stufe |

Daraus folgt die Reihenfolge für euch:

**Zuerst die Abschnitte 4 und 5 der DIN 18299** (32 Prüfpunkte). Sie gelten **neben jeder
gewerkespezifischen ATV** — was hier freigegeben ist, trägt in jedem Gewerk. Kein anderer
Block hat dieses Verhältnis von Aufwand zu Reichweite.

**Dann die Abschnitte 4 und 5 der DIN 18336** (55 Prüfpunkte). Damit ist ein Gewerk
durchgängig prüfbar, und der Durchstich lässt sich zu Ende rechnen.

**Danach Abschnitt 0** (112 Einträge ohne Prüfpunkt). Das ist Stufe 1 und die mühsamere
Arbeit: aus einem Angabenkatalog Prüfpunkte zu machen heißt, jede Angabe einzeln zu
formulieren.

**Die DIN 18338 wartet auf eine fachliche Vorfrage**, nicht auf Anreicherung: ob sie die
tragende Trapezprofil-Dachschale des Durchstichs überhaupt erfasst. Die Vorbemerkung des
Vertrags ist mit „Dachabdichtungsarbeiten" überschrieben. Solange das offen ist, wäre
jede Anreicherung an der falschen ATV gemacht.

**Stufe 2 ist der größte Hebel, der noch brachliegt.** Der VOB/B-Text steht seit dem
11.09.2026 vollständig in der Liste — 106 Absätze, keiner angereichert. Genau dort sitzen
die Anspruchsgrundlagen, ohne die eine Nachtragsprüfung nicht über „Summe stimmt" hinaus
kommt: § 2 Abs. 3 (Mengenabweichung über 10 v. H.), Abs. 5 (geänderte Leistung), Abs. 6
(zusätzliche Leistung), § 1 Abs. 3 und 4 (Anordnungsrecht).

Ein Nachtragsangebot nennt Gegenstand und Summe, nie den Grund — das ist der Befund aus dem
ganzen Fallbestand. Die Anspruchsgrundlage muss also die Regel liefern. **Fünf bis zehn
angereicherte VOB/B-Absätze bringen Stufe 3 weiter als hundert ATV-Klauseln.**

### Der Wortlaut ist nicht euer Text

Rechts in der Maske steht der Wortlaut aus dem VOB-Band beziehungsweise der VOB/B. Ihr
könnt ihn nicht bearbeiten, und das ist Absicht: Er kommt aus dem Extrakt, und wer daran
etwas ändern will, berichtigt den Extraktor — nicht den Eintrag.

Er geht seit dem 11.09.2026 **mit in den Export**, weil eine Regel ohne ihren Text nicht
gegen eine Position prüfbar ist. Was nicht wörtlich nach außen darf, steht als
`zitat_extern: nein` an der Zeile; der Kundenbericht gibt es sinngemäß wieder. Der
Wortlaut ist trotzdem nicht euer Prüfpunkt: er ist die Klausel, der Prüfpunkt ist ihre
Anwendung.

Stimmt am Wortlaut etwas nicht — abgeschnitten, verrutscht, Ziffer fehlt —, dann ist der
Extraktor schuld, nicht der Eintrag. Schreibt es in den Kommentar und sagt Marc Bescheid.
Zwei solche Stellen sind schon bekannt:

- In **DIN 18336 Abschnitt 0** fehlt die Klausel **0.5.4** (Abrechnung nach Masse in kg
  oder t); die Liste springt von 0.5.3 auf 0.5.5.
- **DIN 18336 Klausel 5.2.1** ist im gedruckten Band grammatisch unvollständig —
  zwischen „Kanten und" und „wird" fehlt ein Glied der Aufzählung. Das steht so im Buch,
  in drei Extraktionsverfahren gleich. Am gedruckten Band zu klären.

### Die vier Felder

**Prüfpunkt** — das wichtigste Feld, und ohne es gibt es keine Freigabe. Der Prüfpunkt
ist die **Frage, die später an eine LV-Position oder eine Rechnungszeile gestellt wird**.
Nicht die Regel in eigenen Worten, sondern ihre Anwendung.

> Schlecht: „Nebenleistungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten."
> Gut: „Wird das Gerüst bis 3,50 m Arbeitshöhe zusätzlich zum Einheitspreis abgerechnet,
> obwohl es Nebenleistung ist?"

Die Probe: Kann jemand, der die ATV nicht kennt, mit dieser Frage vor einer Position
sitzen und sie beantworten? Wenn nein, ist der Prüfpunkt noch nicht fertig.

**Befund** — was festzustellen wäre, wenn die Antwort ungünstig ausfällt. Neutral, ohne
Vorwurf. „Die Position rechnet eine Leistung ab, die nach Abschnitt 4.1 Nebenleistung
ist" — nicht „der Auftragnehmer rechnet doppelt ab".

**Harmlose Erklärung** — die plausibelste unschuldige Erklärung, und zwar ernst gemeint,
nicht als Beschwichtigung. Jeder Befund ist ein Indiz, kein Beweis. Wer die harmlose
Erklärung nicht mitliefert, macht aus einer Prüfung eine Anschuldigung — und verliert im
Gespräch mit dem Auftragnehmer die Glaubwürdigkeit, sobald die erste harmlose Erklärung
stimmt. Fällt euch keine ein, ist das ein Hinweis: entweder ist der Befund sehr hart,
oder der Prüfpunkt ist zu grob geschnitten.

**Erforderlicher Nachweis** — womit sich die Frage schließen lässt. Ein Prüfbericht, der
nur Fragen stellt, erzeugt Arbeit; einer, der zu jeder Frage sagt, welches Papier sie
beantwortet, erzeugt Fortschritt.

### Freigeben, verwerfen, liegen lassen

**freigeben** — die Regel ist fachlich richtig und anwendbar. Sie geht in den Export und
darf einen Befund tragen.

**verwerfen** — die Regel taugt nicht: doppelt, nicht anwendbar, oder aus dem Extrakt so
verstümmelt, dass sie nicht zu retten ist. Ihr müsst begründen, warum. Verworfene Regeln
bleiben stehen, sie werden nur nicht exportiert.

**speichern** ohne Entscheidung — Zwischenstand. Der Eintrag steht danach auf „in Arbeit"
und trägt euren Namen als Bearbeiter.

Wie bei den Dokumenten gilt das **Vier-Augen-Prinzip**: Wer eine Regel bearbeitet hat,
kann sie nicht selbst freigeben. Das ist keine Schikane — bei einer Regel, die später
eine Kürzung trägt, ist die zweite Lesung der eigentliche Wert.

Nach einer Freigabe klappt die nächste Regel auf, die noch Arbeit braucht. Ihr müsst
nicht suchen.

### Was ihr nicht ändern könnt, und warum

Klausel, Normnummer, Ausgabe und Abschnitt kommen aus dem Extrakt und sind gesperrt. Wer
daran etwas ändern will, ändert den Extraktor — sonst weicht der Bestand von der Quelle
ab, und niemand merkt es.

Ebenso gesperrt: eine **freigegebene** Regel. Zum Ändern erst die Freigabe zurücknehmen.
Sonst prüft die Anwendung nach einer Regel, die so nie jemand gelesen hat.

### Womit anfangen

1. **ATV-Verzeichnis** (68). Der schnellste Durchgang: Stimmen Nummer, Titel und Ausgabe?
   Rein sachlich, keine Auslegung. Und er bringt sofort etwas — solange das Verzeichnis
   fehlt, sagt der Prüfagent „eine VOB/C-ATV fehlt"; danach sagt er „ATV DIN 18340
   Trockenbauarbeiten, Ausgabe 2023-09, Abschnitt 5 fehlt".

   Achtet dabei besonders auf die Ausgabe. **Acht ATV im Hauptband tragen „Ausgabe
   September 2016", nicht 2019** — 18303, 18306, 18307, 18314, 18335, 18385, 18421,
   18459. Der Bandstand ist nicht der Stand jeder einzelnen ATV darin.

2. **DIN 18336, Abschnitte 4 und 5** (59). Der wirtschaftlich schärfste Teil: die
   Abgrenzung zwischen Nebenleistung (4.1) und Besonderer Leistung (4.2) entscheidet, was
   im Einheitspreis steckt und was gesondert zu vergüten wäre. Fünf Gegensatzpaare hängen
   unmittelbar zusammen und gehören zusammen gelesen — Gerüst bis/über 3,50 m,
   Standflächenausgleich bis/über 40 cm, übliche Reinigung gegen grobe Verschmutzung,
   Nass- gegen Trockenschichtdicke, loser gegen besonderer Bauteilschutz.

3. **DIN 18299, Abschnitt 0** (54). Der Angabenkatalog, der für **jedes** Gewerk gilt.
   Was ihr hier freigebt, wirkt bei jeder künftigen LV-Prüfung.

4. **DIN 18336, Abschnitt 0** (58) und **Regelkatalog LV-Vorfilter** (13). Der
   Regelkatalog gehört zusammen mit Marc durchgegangen — dort hängt an jeder Regel ein
   Stück Programm.

### Was nicht eure Aufgabe ist

Ihr müsst nicht entscheiden, ob eine Regel technisch umsetzbar ist, wie sie gefiltert wird
oder wo sie gespeichert liegt. Ihr entscheidet **eine** Frage: Ist das fachlich richtig,
und würdet ihr einen Befund darauf stützen?

### Ausgeben

**freigegebene ausgeben** schreibt die freigegebenen Regeln als JSONL in den
Export-Ordner — ohne den DIN-Wortlaut, mit eurer Freigabe als Spur darin. Erst diese
Datei geht in die Wissensbasis. Wer nichts freigegeben hat, bekommt keine Datei, und die
Anwendung sagt es.

---

## Nachsehen, was gelaufen ist (Reiter **Verwaltung**)

Jede Testprüfung hinterlässt einen **Prüfnachweis**. Er steht im Reiter *Verwaltung*
unter **Prüfnachweise** — alle Läufe, der jüngste zuerst, unabhängig davon, an welchem
Fall sie liefen. Über die Auswahl oben lässt sich auf einen Fall einschränken; die Zahl
daneben nennt immer beide Mengen („3 von 28 Läufen“), damit eine kurze Liste nicht
aussieht wie eine vollständige.

Je Lauf stehen vier Wege offen:

| | was es zeigt |
|---|---|
| **Audittrail ansehen** | jede angewendete Regel mit Ergebnis, Rechenweg und Fundstelle — **auch die ohne Befund** und die, die eine Weiche gar nicht erst zugelassen hat |
| **Prüfbericht ansehen** | das Ergebnis in der Form, die später das Haus verlässt |
| **Bericht herunterladen** | derselbe Bericht als Markdown-Datei |
| **Rohdaten** | `manifest.json` (was lief und womit), `lauf.jsonl` (jede Regelanwendung), `befunde.jsonl` |

Der Audittrail ist der Ort für die Frage *„welche Regel war das eigentlich"* — und für
die umgekehrte: **welche Regel ist gar nicht gelaufen, und warum nicht.** Die zweite ist
die wichtigere. Ein Bericht ohne Feststellung kann bedeuten, dass nichts zu finden war,
oder dass nichts gesucht wurde; im Trail steht, welches von beidem zutrifft.

Solange die Anwendung im Entwicklungsstand läuft, trägt jeder Lauf den Vermerk
*„Prüfung in der Entwicklungsphase — trägt keine Feststellung"*, und der
heruntergeladene Bericht heißt entsprechend. In diesem Stand wird **nichts
zurückgehalten**: auch Wortlaut aus Quellen, die nicht zur Weitergabe freigegeben sind,
steht im Bericht — gekennzeichnet mit *„nicht lizenziert — in Entwicklung“*. Nur so
lässt sich prüfen, ob eine Regel ihren Beleg wirklich trifft. Weitergegeben wird ein
solcher Bericht nicht.

Der zweite Untertab, **Konten**, ist nur für Administratoren sichtbar und regelt, wer
sich anmelden darf und in welcher Rolle.

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## Wenn etwas klemmt

Die Anwendung protokolliert jede Bewegung und löscht nichts. Ein falsch gesetztes Feld
ist in fünf Sekunden korrigiert, eine falsche Freigabe auch.

Was nicht in dieser Anleitung steht, steht in `wissen/00-LEITFADEN-Fachpruefung.md` —
oder ist eine Frage an Marc. Fragt lieber einmal zu viel: ein Dokument, das falsch
eingeordnet in die Wissensbasis wandert, findet man später nur zufällig wieder.
